Jochen Große , Baulaser & Nivelliertechnik
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der:
Firma Jochen Große*
Baulaser- & Nivelliertechnik*
Johannes-Pellen Strasse 1*
D-41844 Wegberg*
nachfolgend AGB genannt

Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Große , 1983-2024

 Diese AGB sind Eigentum der Fa. Grosse und ein vervielfältigen / kopieren jedweder Art,
im gesamten und / oder auszugsweise ist ausdrücklichst untersagt und unterliegt dem Urheberrecht.


§ 1.1. Lieferung und Leistung:

Lieferungen und Leistungen der Fa. Große nachfolgend Verkäufer genannt liegen ausschliesslich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Auch dann, wenn der Käufer (Kunde)
entgegenstehende AGB nicht ausdrücklichst widersprochen hat.
Eine Anerkennung fremder oder von unserer abweichenden AGB bzw. Einkaufsbedingungen
bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung / Bestätigung.
§ 1.2. AGB Ablehnung:
Sofern sie unser Kunde, bzw zukünftiger Kunde, unserer AGB widersprechen/nicht zustimmen
und/oder ihre AGB und/oder Einkaufsbedingungen ect. in kraft setzen,
kommt kein Vertrag, Lieferung, Auftrag, sonstige Leistung oder Schulung durch/mit uns zustande.
Ihnen wird noch die Möglichkeit gegeben binnen 3 Tagen unserer AGB zuzustimmen.
Andernfalls treten wir von jedem Angebot und Kostenvoranschlag zurück und Schulungen werden nicht durchgeführt.
Reparaturzusendungen mit z.B. dem Vermerk, "...wir widersprechen ihrer AGB..." o.ä.,
werden unbearbeitet zur Abholung
(oder Zustimmung unserer AGB mit einer 3 Tagefrist)
bereitgestellt.

§ 2.1. Bestellungen/Anfragen:
Bestellungen und technische Anfragen die uns per Telefon mitgeteilt werden,
werden erledigt wie verstanden.
Wir lehnen jede Verantwortung für Fehler jedweder Art ab,
die sich aufgrund des telefonischen Kontaktes ergeben können.
Die Kostenfolge für die unrichtige Ausführung (Frachtspesen, Verpackungen, Umbuchungskosten, o.ä.) und/oder Haftung trägt in allen Fällen der Kunde.
§ 2.2. Rücknahme:
Die Rücknahme von mangelfrei gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Eine freiwillige Rücknahme gelieferter Ware kann nur vorab und im Einzelfall angeboten werden.
Der Verkäufer hat dann Anspruch auf Ausgleich aller Aufwendungen, den Gebrauch und Wertminderung.
Bei freiwilliger Rücknahme der gelieferten Ware durch uns,
erhält der Käufer eine Gutschrift zur Verrechnung auf zukünftige Lieferungen/Leistungen.
Diese Gutschrift hat eine Gültigkeit von 2 Jahren und verfällt nach dieser Frist ersatzlos.
Eine Auszahlung wird ausgeschlossen.
Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind von jeglicher Rückgabe ausgeschlossen.
§ 2.3.Abweichende Lieferung:
In anbetracht der Modellpolitik seitens der Hersteller durch z.B.
Neuerungen, Änderungen, Lieferverzögerungen und technischen Schwierigkeiten
von Geräten, steht der Firma Grosse zu,
abweichend von einer Kunden-Bestellung ein technisch wie preislich
gleichwertiges Gerät zu liefern.
§ 3. 1.Angebote:
Unsere Angebote sind stets freibleibend,
Irrtümer/Preisänderungen/technische Änderungen und
Lieferzeitverschiebungen bleiben vorbehalten.
Nach einer Bestellung durch den Auftraggeber, kommt ein Vertrag erst mit unserer Auftragsbestätigung
und entsprechend deren Inhalt oder durch eine Lieferung bzw.
Leistung von uns innerhalb der Abnahmefrist zustande.
§ 3.2. Rabatte:
Eingeräumte Rabatte jedweder Art können von uns zu jeder Zeit ohne Ankündigung/Begründung geändert werden.
Gewährte Rabatte finden sich in den Zahlungsbedingungen/Zahlungszielen wieder.
Diese verfallen bei Zahlungszielüberschreitung.
Danach sind die Preise ohne Rabatte zahlbar.
§ 3.3. Unterlagen/Bescheinigungen:
Benötigte Gerätespezifische Unterlagen oder Bescheinigungen
muß der Kunde vorher erfragen oder beauftragen.
Eine nachher Besorgung oder Beschaffung von Unterlagen und/oder Bescheinigungen
ist teils nicht möglich oder mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Insbesondere ist dabei die Laserklassifizierung und bergbaubehördliche Bestimmungen,
sowie die ggf. Explosionsbestimmungen zu beachten.
Die Firma Große weis nicht wo und wofür sie die Geräte einsetzen.
Eine nachherige Beschaffung kann abgelehnt werden und ist kein Mangel.
§ 4.Verweigerung einer Lieferung:
Die Firma Große kann von einem Auftrag zurücktreten,
sofern sich herausstellt das der Käufer eine negative
Inkasso- Schufaauskunft hat, oder eine eidesstattliche Versicherung
von diesem abgegeben wurde.
Auch treten wir nach nicht Zahlung einer Vorab- oder Proformarechnung innerhalb der darauf vermerkten Zahlungsfrist von unserem Auftrag zurück und stornieren diese ersatzlos.
Ein Anrecht auf Lieferung oder Leistungsdurchführung und/oder Schadensersatz
durch den Auftraggeber/Kunden besteht danach nicht.
Es kann vom Verkäufer abweichend zum vereinbarten Zahlungsziel
eine Vorkasse verlangt werden,
Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen sind generell Vorkassepflichtig.
Auch können wir eine Lieferung und/oder Instandsetzung/Leistung davon abhängig machen,
das der Rechnungsbetrag vorher überwiesen wird.
Sofern vom Käufer beim Verkäufer offene Forderungen jedweder Art bestehen,
erfolgt bis zur vollständigen Begleichung
aller damit entstandenen Unkosten keine erneute Lieferung.
Auch können übergebene Geräte bis zur gesamten Begleichung der offenen Forderungen
von der Fa. Große als Sicherheitsleistung einbehalten werden.
§ 5.1. Kostenvoranschläge (nachfolgend KVA genannt):
KVA´s sind bedingt durch die Komplexität der Geräte
in Höhe von 25,-- oder 50,-- Euro  (je nach Aufwand)  zzgl Rückversandkosten, kostenpflichtig
(Diese beinhaltet die Aufwendungen für die,Überprüfungs- bzw. Zerlegungs-, 
Montage- und Schreibaufwendungen).
Diese KVA-Kosten werden bei einer Auftragserteilung nicht erhoben.
Davon abweichendes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung
durch die Fa. Grosse, ein Anrecht auf Gewohnheit besteht nicht.
Die KVA - Preisbindung beträgt maximal 10 Tage.
Nach dieser Frist wird keine Gewähr für Preiserhöhungen oder überlagerte Akkus gegeben.
Ferner verliert unser KVA nach unreparierter Rücksendung der Ware / Artikels seine Gültigkeit.
Die bei der Erstellung des KVA nicht bekannten Fehler die bei einer
Reparaturdurchführung auftreten oder festgestellt werden trägt der Auftraggeber.
Diese neuen Kosten werden aber bei Reparaturdurchführung
durch einen neuen kostenlosen KVA dem Kunden mitgeteilt.
Sofern der Auftraggeber nicht über das weitere Vorgehen
mit dem zu reparierenden Gerät die Fa. Große informiert,
beträgt die Aufbewahrungsfrist des überreichten Gerätes 2 Wochen ab KVA-Erstellung.
Nach dieser Frist kann die Fa. Große davon ausgehen,
dass das Gerät nicht repariert werden soll.
Um zusätzliche Kosten zu vermeiden,
wird nach diesem Zeitpunkt das Gerät und dessen Zubehöhr
dem Kunden unangekündigt zurück gesendet
(auch wenn das Gerät persönlich abgegeben wurde)
und die Versandkosten und KVA-Kosten berechnet, welche dann nicht mehr angerechnet/gutgeschrieben werden
§ 5.2. unreparierte Geräte / Aufbewahrungsfrist:
Sofern wir wegen der schwere oder zu erwartenden unwirtschaftlichen Instandsetzung
keinen Kostenvoranschlag erstellt haben,
sondern nur eine Mitteilung darüber abgegeben haben und wir nach 4 Wochen keine Rückmeldung zu den Artikel/Gerät erhalten haben,
gehen wir davon aus, das der Kunde kein Interesse mehr daran hat.
Darum gehen wir dann
(Interessenverlust des Besitzers/Kunden)
davon aus, das Artikel/Gerät Herrenlos ist und diese in den Besitz der Firma Große gehen.
Defekte Geräte die sich in unserem Besitz befinden werden unverzüglich verschrottet.
Eine Information/Ankündigung/Erinnerung erfolgt von uns nicht.
§ 5.3. Anfragen zur vorab Reparaturkosten Mitteilung:
Bedingt durch die komplexität der Geräte und der Vielfältigkeit von Fehlern,
sowie der vielfachen versuchten auch unqualifizierten Reparaturversuche
und noch so guter Fehlerbeschreibung durch sie,
können wir ohne die Geräte geprüft zu haben,
KEINE Reparaturkosten vorab mitteilen,
oder ein Angebot bzw Kostenvoranschlag erstellen.
§ 5.4. nicht bei uns erworbene Geräte:
Wir halten nur für bei uns erworbene Geräte,
Zubehör und Ersatzteile vor.

Für Fremd erworbene Geräte/Artikel
(auch wenn wir diese im Lieferumfang haben und auch die Ersatzteile/Zubehör lagernd haben)
bestellen wir nach Auftrag und erheben dafür eine Servicepauschale,
sowie die Versandkosten und ggf anfallenden Mindermengenzuschläge.
Auch erheben wir eine Servicepauschale für die Vorhaltung und täglichen Justierung unserer Mess- Justiergeräte.
Diese Kosten enfallen für die bei uns erworbenen Artikel/Geräte.
§ 5.5 Anzahlung:
Wir erheben teiles vor Reparaturdurchführung eine Anzahlung und Vorabbegleichung,
Die Bedinungen dazu finden sie unter § 15.
§ 6.1. Zahlungsbedingungen:
Unserer Preise gelten grundsätzlich ab Firmensitz in Wegberg.
Alle Preisangaben sind in EUR zuzüglich den Versandkosten
und zuzüglich der zum Zeitpunkt in Deutschland geltenden gesetzlichen Steuern.
§ 6.2.1. Rechnungen:
Rechnungen sind sofern nichts anderes mit dem Kunden vereinbart,
zahlbar per Vorkasse oder Nachnahme.
Änderung vorbehalten.
§ 6.2.2. Rechnungsart:
Rechnungen, Lieferscheine, Prüf- und Reparaturberichte
werden von uns ausschließlich in gedruckter Form per Post versendet.
Sollte ein Kunde eine digitale Zusendung wünschen,
so bedarf das unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Dazu benötigen wir unser ausgefülltes Formblatt und eine anschließende unterzeichnete
Rücksendung einer PDF-Rechnung zurück.
Erst danach senden wir die Rechnungen im PDF-Format zu.
Lieferscheine, Prüf- und Reparaturberichte werden nicht in digitaler Form übermittelt
und liegen dann nicht bei der postalischen Rechnung bei,
sondern werden dann der Artikel-/Warenübergabe beigelegt.
Eine Zuordnung von Lieferschein, Prüf- & Reparaturbericht zur PDF Rechnung obliegt ausschließlich dem Kunden.
Wir haften nicht für irgendwelche Schäden/Anhänge die durch die digitale Zusendung entstehen können.
Eine ausreichende/aktuelle Virenprüfung obliegt ausschließlich dem Empfänger.
§ 6.3. Zahlungsziel/Zahlung auf das Konto:
Der Rechnungsbetrag ist zahlbar auf das auf der Rechnung angegebene Konto.
Eine Gutschrift auf dieses Konto ist für die Fa. Große kostenfrei durchzuführen.
Bei Zahlung per Scheck trägt ab 01.01.2007 der Kunde die zusätzliche Bankbearbeitungsgebühr in Höhe von 5,--€.
Der Rechnungsbetrag ist um diesen Betrag zu erhöhen,
andernfalls werden diese Gebühren zu Lasten des Kunden nachberechnet.
§ 6.4. Sonderpreis:
Ausgehandelte Sonderpreise sind sofern nichts anderes schriftlich zugesichert/vereinbart
wurde generell zahlbar innerhalb 10-Tagen ohne jeglichen Abzug.
Nach versteichen dieser Frist entfallen gewährte Sonderpreise/Sonderrabatte
und es sind dann die Preise ohne die Rabatte zu zahlen.
Bei Zahlungsverug §6.7. werden folglich auch nicht die rabattierten Preise angemahnt.
§ 6.5. Auslandslieferungen:
Auslandslieferungen erfolgen grundsätzlich per Vorkasse..
Der Käufer verpflichtet sich, bei der Verwendung der von der Firma Große gelieferten Ware(n),
die jeweils geltenden Landesgesetze zu beachten.
Warensendungen in Länder ausserhalb der Europäischen Union werden mit den üblichen zum Lieferzeitpunkt
geltenden Zollerklärungen, wie Art der Ware und deren Wert ect., versehen.
Alle weiteren Formalitäten sind vom Käufer vorzunehmen,
soweit sie nicht gesetzlich vom Verkäufer verlangt werden.
Für alle Warensendungen in Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) gelten die Verordnungen
und Gesetze für den freien Warenverkehr innerhalb der EU.
Einfuhrabgaben und Steuern , sowie deren Anzeige und Erklärungen hat der Käufer zu tragen.
Sofern der Export in das Land des Kunden durch gesetzliche Bestimmungen jedweder Art untersagt sind,
behält sich die Firma Grosse vor, vom Vertrag zurück zu treten.
In diesem Fall besteht seitens des Kunden keine Anspruch auf Schadensersatz o.ä.,
eine geleistete Vorkasse wird zurück erstattet.
§ 6.6. Skontodifferenzen / Skontofristüberschreitungen:
Skontodifferenzen und Skontofristüberschreitungen durch Zahlungsziel -
Überschreitung(en) werden nachgefordert
und wir erheben eine Bearbeitungsgebühr von 5€
§ 6.7. Zahlungsverzug:
Der Zahlungsverzug tritt automatisch bei Zahlungsfristüberschreitung in Kraft.
Auf/bei Mahnungen erheben wir eine Gebühr von 2% des Rechnungsbetrages, mindstens aber 8€.
Es werden Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über
Diskontsatz der Bundesbank erhoben.
Anfallende zusätzliche Kosten wie z.B. Mahn- Inkasso-, Anwalts-, Gerichts-,
Portokosten ect. gehen zu Lasten des säumigen Zahlers.
Bei offenen Aufträgen die zur weiteren Erreichung des Zahlungseinganges von uns abgegeben wurden,
werden auch alle nachfolgenden Aufträge direkt an selbe Institution abgegeben.
Dieses tritt dann insbesondere bei gemieteten Geräten oder
bei vereinbarten  Ratenzahlungen ein.
Die Fa. Grosse ist berechtigt Rechnungen/Forderungen
mit einander zu verrechnen und somit nur die Differenz zu begleichen
§ 6.8. Rechnungsänderung:
Rechnungsänderungen auf uns unbekannte Umfirmirung(en), sollte innerhalb von 8 Tagen mitgeteilt werden,
werden wenn uns unsere Originalrechnung zurückgesendet wurde umgehend kostenfrei durchgeführt.
Dieses entbindet den Rechnungsempfänger nicht von den ursprünglichen Zahlungsziel der 1. Rechnung.
Es ist datentechnisch nicht mehr möglich Rechnungen die älter als 6-Monate sind zu ändern.
§ 6.9. Rechnungsdatum=Leistungsdatum:
Da es vermehrt vorkommt,
das bestellte Waren  und erbrachte Leistungen über Tage/Wochen nicht abgeholt werden
und wir diesbezüglich bereits mit Material und Aufwand in Vorleistung getreten sind ,
ändern wir unsere Rechnungsstellung.
Ab dem 01.01.23 werden
(von persönlich abgegebenen Aufträgen oder Bestellungen)
am Tage der Bereitstellung bei uns, diese berechnet:
(Rechnungsdatum = Leistungsdatum)
Unabhängig davon, wann die bestellte Ware/Leistung abgeholt wird.
§ 7.1. Versand der Ware:
Der Versand der Ware und dessen Gefahrenübergang, wenn nichts anderes schriftlich. vereinbart, geht zu
lasten des Käufers. Eine (in Höhe von maximal 500,--€ versicherte) Lieferung durch die Firma Große
erfolgt mit einem zum Zeitpunkt zuständigen / beauftragten Versand- Speditionsunternehmen.
Sofern der Sendungsempfänger eine höhere Versicherung wünscht, ist dieses der Firma Große mitzuteilen.
§ 7.1.2. Versandkosten:
(Deutschland außer Inseln):
Wir berechnen/erheben für Pakete eine Versandkostenpauschale bei
bis 15KG von 15€*
bis 31,5KG von 20€*
*ggf. zuzüglich einer Größen-/Sperrgutzulage & zzgl ges. MwSt
§ 7.2. uns zugesendete Ware:
Uns zugesendete Ware muss für die Firma Grosse kostenfrei zugestellt werden.
Die Annahme der Sendung kann von uns ansonsten verweigert werden, oder
es werden die entstandenen Unkosten auf die Rücklieferung aufgerechnet.
§ 7.3. Rücksendung von persönlich abgegebener Ware:
Persönlich abgegebene und instandgesetzte Ware/Geräte die nach 10 Tagen nach Abholmitteilung
noch bei uns lagernd ist/sind, können von der Fa. Grosse
ohne weiter Rücksprache, mit Paketdienst zurückgesendet werden.
Die entstehenden Versandkosten werden in Rechnung gestellt.
Dieses geschieht zur Vermeidung von zusätzlichen Lager und Versicherungskosten.
Alternativ wird aus wirtschaftlichen Gründen
(Vorkasse von Material und Aufwand)
nach 10 Tagen der Nichtabholung die erbrachte Leistung berechnet.
§ 7.4. Wareneingang:
Der Wareneingang richtet sich ausschließlich an unseren Öffnungszeiten
und deren Ausnahmezeiten.
Einzusehen unter:
Öffnungszeiten
Außnahmen

Wir haften Nicht für ausserhalb unserer
Warenanlieferungszeiten
abgegebenen,hinterlegten,zugesendete Geräte,Pakete ect.
§ 8. Rügepflicht,Sachmängel,Transportschäden:
Die Rügepflicht bei Sachmängeln und Transportschäden beträgt 7 Tage.
Es ist beim Empfang der Ware Beschädigungen an der Verpackung vom Käufer oder
dessen Postbevollmächtigten beim ausliefernden Fahrer schriftlich zu vermerken.
Lieferungen sind nach Empfang auf exakte Justage, Funktion und Vollständigkeit zu prüfen.
Spätere Reklamationen können leider nicht anerkannt werden.
§ 9. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und Waren
bleibt uns das Eigentumsrecht uneingeschränkt vorbehalten.
§ 10.1. Gewährleistung und Haftung:
Die Gewährleistung und Haftung wegen Mängel beträgt auf
ausgeführte Reparaturen sechs Monate.
Bei Neugeräten gelten die jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers.
§ 10.2. Garantiezeit für Gebrauchtgeräte:
Die Garantiezeit für Gebrauchtgeräte beträgt ab Lieferung sechs Monate.
§ 10.3. Garantieausschluss:
Von einer Garantie sind Verschleissteile ausgeschlossen,
z.B. Batterien, Akkus, Kabellage, Halbleiter und
Laserdioden, Laserröhren, Hochspannungen, Kugellager, Leuchtmittel
sofern diese nicht laut Reparaturbericht von uns erneuert wurden.
§ 10.4. Lieferung von elektronischen Bauteilen:
Auf gelieferte Ware wie Elektronik- Halbleiterelemente wie z.B.
IC´s, Anzeigen, Leuchtmittel, Transistoren,
Relais, Dioden,  Hochspannungen, Laserröhren, Laserdioden, sowie gesamte Elektroniken o.ä.,
da wir diese werksseitig geprüft erhalten, hat der Kunde keinen Anspruch auf Garantie oder
Lieferung eines Ersatzartikels.
Da auch beim Einbau  durch den Kunden oder durch andere Fehler,
Defekte an anderen Baugruppen / Bauteile auftreten können und
auch diese Teile zerstört werden können.
Gleiches gilt für mechanische Teile wie Kugellager, Spindeln, Motoren, Getriebe ect.
Ferner sind diese gelieferten Artikel vom Umtausch bzw. Rückgabe ausgeschlossen.
§ 10.5. Garantieanspruch erlischt:
Jeglicher Garantieanspruch erlischt und ist ausgeschlossen,
wenn angebrachte Garantie- & Justiersiegel
gebrochen sind, offensichtlich eine Fremdreparatur vorliegt / vorlag,
Geräte geöffnet und oder zerlegt
angeliefert wurden, ein Sturzschaden oder Feuchtigkeitsschaden vorliegt / vorlag.
Oder wenn der Hersteller/Importeur keinen Service und/oder Reparatur mehr durchführt
oder es keine original Ersatzteile mehr gibt.
§ 10.6. Garantie auf Akkus/Batterien:
Auf Akkus auch wenn diese von uns erneuert wurden kann keine Garantie gewährt werden,
wenn bei der Reparatur keine Ladegeräte beigelegt wurden,
um sicherzustellen das diese Ladegeräte Originale,
oder für das Gerät / Akku geeignet sind.
Bei der Verwendung/Einbau von Kunden-Batterien bei Reparaturgeräten
kann nach Rückgabe an den Kunden
keine Garantie über die Resthaltbarkeit der gebrauchten Batterien gegeben werden.
Folgeschäden trägt der Kunde.
§ 11.1. Reparaturen ohne eine Fehlerangabe:
Reparaturen ohne eine Fehlerangabe des Kunden werden
nach bester technischer Diagnose durchgeführt.
Für versteckte und nicht bekannte Mängel / Fehler kann keine Gewährleistung
oder gar kostenlose Instandsetzung oder Nachbesserung gewährt werden.
§ 11.2. sonstige Schäden/Defekte:
Bei Schäden durch Sturz, interner Wasserschaden oder Fremdreparaturversuchen
erfolgt eine Instandsetzung unter Ausschluss jeglicher Garantie oder Haftung.
§ 11.3. nur mit Zubehör:
Zugesendete Geräte müssen komplett und inklusive
dem dazugehörigen Zubehör zugesendet werden.
Da z.B. Fehler auch am Ladegerät oder Handempfänger o.ä. liegen können,
werden ohne das Zubehör durchgeführte Reparaturen ohne Gewähr durchgeführt.
§ 12. Genauigkeit der Geräte:

Die Genauigkeit der Geräte liegt nach Ausgangsprüfung im Rahmen
der vom Hersteller angegebenen Werkstolleranzen.
Es wird von der Firma Große eine Funktionsprobe und Genauigkeitstest bzw Neujustage durchgeführt.
Der Kunde bzw. Anwender der Geräte ist verpflichtet vor jedem Einsatz
die Genauigkeit der Geräte zu überprüfen.
Die Firma Große übernimmt keine Haftung für Fehler die von fehlerhaften oder dejustierten Geräten herrührt.
§ 13. Bedienfehler:
Für Bedienfehler vom Kunden / Anwender oder fernmündliche Auskünfte übernimmt
die Firma Große keine Haftung.
§ 14.1. Mietgeräte:
Für Mietgeräte trägt der Mieter sämtliche Aufwendungen und Kosten, sowie jegliches
Risiko und Sorgfallspflicht.
Sofern keine Baustelle bei der Abholung und oder Bestellung mitgeteilt wird,
ist die Rechnungsstellung der Sitz der Firma.
Die Vertragszeit beginnt mit der Übergabe bzw Zusendung an den Kunden
und endet mit der vollständigen Rückgabe an die Firma Große.
Bei fehlenden wichtigen betriebstechnischen Teilen läuft die Mietzeit bis zur Rückgabe derer weiter.
§ 14.2. Anwendung durch den Mieter:
Der Mieter hat dafür zu sorgen das der Mietgegenstand nach den Vorschriften der
Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird.
Der Mietgegenstand ist nur im Rahmen des technischen Verwendungszweckes
schonend zu behandeln und stets im Betriebszustand zu halten.
Am Tage der Beendigung des Mietvertrages wird über den Zustand des Mietgegenstandes
bei der Rückgabe ein Protokoll angefertigt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.
Festgestellte Mängel und oder Beschädigungen werden zu Lasten des Mieters instandgesetzt.
§ 14.3. Weitervermietung:
Eine Weitervermietung oder weiteres ausleihen des Mietgegenstandes, ist sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, untersagt. Bei genehmigter oder unerlaubter Weitervermietung ist der Vertragspartner der auftraggebende Mieter (Hauptmieter),
der im vollen Umfang für den Mietgegenstand haftet.
§ 14.4.1. vorbestellte Mietgegenstände:
Bei vorbestellten und reservierten Mietgegenständen die nicht abgeholt wurden, entfällt am
nachfolgenden Werktage die Reservierung auf den Mieter. Eine Weitervermietung bleibt
dann der Firma Große vorbehalten und Schadensansprüche seitens vom Mieter sind ausgeschlossen.
§ 14.4.2. nicht abgeholte Mietgeräte:
Für nicht abgeholte, reservierte Mietgeräte berechnet die Fa. Große eine Handling-/Reservierungspauschale
in Höhe eines Miettages (lt. Mietpreisliste) mindestens jedoch 25,00€
§ 14.5. Sorgfallspflicht des Mieters:
Dem Mieter oder dessen Bevollmächtigten obliegt die Sorgfallspflicht des gemieteten Artikels.
Es ist untersagt und wird als grobe Fahrlässigkeit eingestuft, gemietete Ware an einem
ungeeigneten Ort aufzubewahren oder zu betreiben.
Der Mieter haftet ab der Übergabe an ihn gänzlich für den Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes,
dieses bis zur Rückgabe an die Fa. Große.
§ 14.6. Mietpausen:
Mietaussetzungen (Mietende / Anfang oder deren Mietpausenzeit) müssen Zeitnah,
spätestens am Folgetag der Firma Grosse mitgeteilt werden. Rückwirkende Anerkennung
können nicht berücksichtigt werden und die Mietzeit berechnet sich
aus der auf den Lieferschein vermerkten Zeitpunkten.
§ 14.7. Kaution:
Die Firma Große kann die Übergabe eines Mietgerätes von einer angemessenen
Kautionszahlung oder sonstigen Sicherheitsleistungen abhängig machen.
§ 14.8. Erwerb des Mietgerätes:
Grundsätzlich kann ein Mieter das gemietete Gerät nicht käuflich erwerben,
Ausnahmen sind anzufragen.
§ 14.9.1 Mietzeitberechnung:
Werktage = MO , DIE , MIE , DO , FR
Feiertage (in NRW), Samstage und Sonntage werden nicht berechnet.
Davon ausgenommen sind Privatpersonen und
Firmen bei denen die Samstage als normale Arbeitstage gelten.
Die Miethöhe richtet sich nach den auf der Mietgeräte-Seite/Menue benannten Preisen.
§14.10. Berechnungszeit der Miete:
Die Miete eines gemieteten Gerätes wird nach Beendigung der Mietzeit berechnet,
eine Zwischenberechnung erfolgt am Ende eines Monats.
Bei Zahlungsverzug kann die Berechnung des Mietzinses wöchentlich erfolgen.
§14.11. Mindestmietdauer:
Es gibt für alle unsere Geräte keine Mindestmietdauer.
Dieses bedeutet das sie jedes Gerät auch für einen Tag mieten können.
Bei Mietzeiten unter 6 Tagen berechnen wir eine Servicepauschale,
die die Überprüfung, Reinigung, Ladung und Justierung des Gerätes nach der Rückgabe beinhaltet.
§14.12. Kündigung des Mietvertrages:
Der Mietvertrag wird nur durch Rückgabe des Mietgerätes durch den Mieter,
mit entsprechender Gegenzeichnung durch den Vermieter gekündigt.
§14.13 Sonderkündigung durch den Vermieter:
Der Vermieter hat bei Zahlungsverzug das Recht den Mietvertrag sofort und fristlos
zu kündigen und die unverzügliche Herausgabe des Mietgerätes zu verlangen.
Auch steht dann dem Vermieter das Recht zu,
das Mietgerät von einer bekannten Baustelle abzuholen.
Kommt der Mieter der unverzüglichen Rückgabe/Herausgabe nicht nach,
macht dieser sich der rechtswidrigen Eigentumsaneignung bzw. Unterschlagung strafbar,
was entsprechend angezeigt wird.
Alle daraus entstehenden Kosten und Risiken trägt der Mieter.
§14.14. Verlust und Defekt des Mietgerätes:
Sollte das Mietgerät verloren/gestohlen oder beschädigt werden,
so haftet der Mieter mit dem um 5% gekürzten Neupreis,
bzw. für die entstehenden Reparaturkosten bis zur Höhe des gekürzten Neupreis.
Im Falle eines Diebstahles ist der Mieter verpflichtet eine Diebstahlsanzeige
bei der Polizei zu stellen.
Ferner hat der Mieter unverzüglich den Verlust dem Vermieter mitzuteilen und
die Diebstahlsmeldung in Kopie auszuhändigen.
Desweiteren hat der Mieter dem Vermieter die Meldung seiner Versicherung mitzuteilen.
Eine Beendigung des Mietzeitraumes wird erst durch vorgenannte Mitteilungen wirksam.
Der Mieter haftet in vollem Umfang für einen Verlust der Mietsache(n).
§14.15. Haftung:
Mietgeräte werden immer überprüft und justiert übergeben.
Der Kunde bzw. Anwender der Geräte ist verpflichtet vor jedem Einsatz
die Genauigkeit der Geräte zu überprüfen.
Die Firma Große übernimmt keine Haftung für Fehler die von fehlerhaften
oder dejustierten Geräten herrührt.
§ 15. Anzahlung:
Die Firma Große ist berechtigt, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist,
bei Erhalt einer Auftragsbestätigung vom Käufer/Mieter eine 30 prozentige Anzahlung auf den
Kauf- bzw Mietpreis zu verlangen und die Vertragszusicherung von dieser Anzahlung abhängig zu machen.
Bei Reparaturen, insbesondere bei unklarer Rechnungsstellung/Auftraggeber
und/oder bei Sturz- Wasserschäden,
aber insbesondere bei Versicherungsschäden,
verlangen wir vor Reparaturdurchführung eine 50 prozentige Anzahlung
der kalkulierten Reparaturkosten.
Nach der Instandsetzung ist vor Herausgabe des Gerätes die Restsumme zu entrichten.
Eine Abrechnung durch uns mit einer Versicherung erfolgt nicht.
§ 16.1. Stornierung eines Auftrages:
Bei Stornierung eines Auftrages durch den Kunden ist die Firma Große berechtigt
eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 Prozent des Auftragswertes zu verlangen.
Sonderanfertigungen und Sonderbestellungen sind von einer Rückgabe generell ausgeschlossen.
§ 16.2.1. Sonderprüfungstermine:
Vereinbarte Abgabetermine im Rahmen der Sonderprüfungstermine
sind einzuhalten, da ansonsten der zugesagte Rückgabezeitpunkt
von uns auch nicht eingehalten werden kann.
Dieses gilt insbesondere im Zeitraum unserer Sonderprüfungstermine
während der Sommer-/Winterfereien.
Die Fa. Große hat das Recht bei verspäteter Abgabe wegen schuldhaftem Verhaltens
des Auftraggebers/Kunden vom vereinbarten Sonderprüfungstermin zurück zu treten.
§ 16.2.2. Stornierungsgebühr :
sogenannte NO SHOW-Gebühr oder Vertragsstrafe

Auch WIR haben Vorlauf wie:
-vorherige Überstunden um andere Geräte vorher abzuarbeiten um Platz und Kapazität für Ihre Geräte zu schaffen,
-Mitarbeiter Kapazitäten schaffen,
-Materialeinkauf,
-Entgangene Freizeit/Urlaub gerade im Bereich Feier-/Brückentage
Sollten Sie nicht rechtzeitig (spätestens 2 Wochen vorher) stornieren,
oder an dem Tag des reservierten Sonderprüfungstermines gar nicht erscheinen,
sind wir berechtigt einen angemessenen Ersatz für unsere Aufwendungen zu verlangen.
Diese Gebühr beträgt pro vereinbartes Prüfungszeitfenster mindestens 250,00 Euro,
bzw. 30% des Auftragswertes bzw vereinbarten Geräteaufkommens
unter Grundlage der hier veröffentlichten   ISO Prüfung Kosten .
Diese Gebühr wird auch deshalb erhoben,
weil wir keine andere Kunden/Aufträge in diesem Zeitfenster
berücksichtigen konnten.
§16.2.3. Sonn- & Feiertagszuschlag:
Im Rahmen unserer Sonderprüfungstermine:
(Weihnachten-Neujahr, Ostern und Karneval)
berechnen wir eine Sonn- & Feiertagspauschale von 200,--€.
Dieses unabhängig davon wieviel Geräte zur Prüfung abgegeben werden.
§ 16.3.1. Vorgabe/Voraussetzung:
Die letzte Geräteprüfung ist nicht länger als 2 Jahre her
und die Geräte sind uns durch Verkauf oder vorheriger Prüfung bekannt.
Sollte dieses nicht zutreffen, können wir den vereinbarten Rückgabetermin nicht garantieren
oder treten von der Vereinbarung zurück.
§ 16.3.2. aus täglichem Gebrauch:
Die zu prüfenden Geräte befinden sich bei ihnen noch im regelmäßigen Gebrauch,
sind nicht überlagert, stammen nicht aus einer Versteigerung und weisen keinen Reparaturversuch oder Sturzschaden auf.
Sollte dieses nicht zutreffen, können wir den vereinbarten Rückgabetermin nicht garantieren
oder treten von der Vereinbarung zurück.
§ 17. Mindestbestellwert:
Bei Warenbestellungen für eine Versandlieferung liegt der Mindestbestellwert bei 95,00 Euro.
Unter diesem Mindestbestellwert kann die Firma Große zu den Versand- und Verpackungskosten
eine zusätzlich Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro erheben.
§ 18. Lieferfristen, Preise und KVA´s:
Angegebene Lieferfristen, Preise und KVA´s sind unverbindlich und stützen sich
auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Angebotes / Vertragsabschlusses.
Im Falle von unvorhergesehener Hindernisse oder höherer Gewalt können
die Lieferfristen ohne weiteres verlängert werden. Der Besteller hat jedoch das Recht vom
Vertrag zurückzutreten, nachdem er eine Frist zur nachträglichen Erfüllung angesetzt hat.
Die mindestens der ursprünglichen Lieferfrist entsprechen muss.
Die Firma Große hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten falls Fabrikation oder
Lieferung ausserordentlich erschwert und/oder unmöglich werden.
Bei dieser Rücktrittsmöglichkeit,
gleichgültig ob Verkäufer oder der Besteller entfallen gegenseitige Schadensersatzansprüche.
§ 19. gültigen Preise:
Es gelten stets die am Tag der Lieferung gültigen Preise.
Zuzüglich der aktuellen gesetzlichen Steuer(n) und der an diesem Tage gültigen AGB.
Ältere Preise und AGB´s verlieren mit der Erneuerung ihre Gültigkeit.
§ 20.1. Datenschutz:
Die Firma Grosse speichert sämtliche Daten des Kunden und der Lieferanten zum Zwecke der eigenen Verwaltung, Kaufvertragsabwicklung, Bestellwesen ect. und zu Werbezwecken. Sämtliche Daten werden von uns nicht an Dritte für Werbezwecke, Auswertungen oder zu sonstigen Zwecken, weitergegeben.
Sollten wir durch dritte oder durch ein Gesetz zur Weitergabe verpflichtet sein/werden,
wird die Firma Große den betreffenden hierüber sofort in Kenntnis setzen.
Es steht dem Kunden/Lieferanten frei z.B. einer Werbezusendungen o.a. in schriftlich zu widersprechen.
Auch kann der Kunde/Lieferant schriftlich eine Selbstauskunft über die bei der Firma gespeicherten Daten verlangen.
§ 20.2.Datenschutzerklärung gemäß DSGVO:
finden sie unter: Datenschutzerklärung DSGVO
§ 20.3 Urheberrecht:
Die Firma Große bietet Firmenschulungen und fungiert als Dozent.
Die dabei/dafür erstellten Unterlagen, sowie die Informationen auf dieser Homepage
gehören ausschließlich der Firma Große.
Sämtliche Rechte bleiben bei dieser.
Jede Reproduktion/Vervielfältigung von Schulungsunterlagen und/oder Homepage auch auszugsweise,
in jedweder Form sowie die Weitergabe von Schulungsmaterial an Dritte zum Zwecke der
Reproduktion/Vervielfältigung ohne vorherige Zustimmung von der Firma Große ist unzulässig.
Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.
Ferner gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts.
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen Schulungsunterlagen vor.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf Unterlagen die auf Datenträgern übergeben
oder Online/Digital übermittelt worden sind.
Der Auftraggeber einer Schulung haftet gesamtschuldnerisch für Vergehen/Verstoß auch für anwesende Mitarbeiter und Schüler.
Die Rechte an überreichten Schulungsmaterialien und/oder Bedienungsanleitungen bzw Prospekten bleiben bei deren Erstellern.
Es ist generell verboten/untersagt,
Unterlagen über Messengerdienste wie z.B. Whatsapp,Facebook o.ä.
(da deren Server nicht in Deutschland sind und nicht der DSGV unterliegen)
zu teilen,senden,verbreiten o.ä.
§ 21.1. Arbeiten auf fremden Grund:
Sofern es nötig ist oder der Kunde dieses in Auftrag gibt,
das die Firma Grosse auf fremden Grund
oder Firmengeländen tätig wird, ist der Kunde zur Möglichkeit
der reibungslosen Durchführung der Tätigkeit und zur Benennung
einer Ansprechperson verpflichtet, ansonsten trägt der
Auftraggeber oder dessen bevollmächtigter diese zusätzlichen Kosten.
§ 21.2 Aufträge von Fremd (Wiederverkäufer/Händler/Hersteller):
Uns zugesendete Geräte/Aufträge von/über Wiederverkäufer/Händler/Hersteller
werden nur über diese abgewickelt, selbst dann wenn uns der Endkunde
oder sonstiger durch direkte Aufträge bekannt ist.
Für technische Fragen/Erläuterungen steht die Fa. Große selbstverständlich
uneingeschränkt auch dem Endkunden in gewohnter Form zur Verfügung.
Ausnahme: Alle Auskünfte von/über Preise sind ausschliesslich an
den Wiederverkäufer/Händler/Hersteller zu richten.
§ 22. Fahrkosten:
Die Fahr- und Lohnkosten für die Anlieferung/Abholung von Ware,
Mietgeräte und Leistungen
trägt der Auftraggeber/Kunde.
§ 23. zusätzlicher Bestandteil:
Zusätzlicher Bestandteil dieser AGB sind die unter Impressum genannten Punkte.
Insbesondere die * bzw **
§ 24. Erfüllungsort, Vertragssprache und Gerichtsstand:
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen
ist für beide Vertragsparteien Wegberg.
Die vertraglichen Beziehungen zwischen Verkäufer und dem Käufer,
sowie Mieter unterliegt der deutschen Gerichtsbarkeit bzw. dem deutschen Recht.
Gerichtsstand ist Erkelenz.
Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 25. Digitale Zusendungen:
Die Fa. Große haftet nicht für irgendwelche Schäden/Anhänge die durch die digitale Zusendung entstehen können.
Eine ausreichende/aktuelle Virenprüfung obliegt ausschließlich dem Empfänger.
§ 25. Unwirksamkeit von Bestimmungen, bzw. salvatorische Klausel:
Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen
Bestimmungen unberührt und weiterhin voll wirksam.
Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzten,
die dem Zweck in rechtlicher zulässiger Weise möglichst nahe kommen.
Sofern diese AGB für einzelne Teile keine Regelungen enthält, richtet sich der Vertragsinhalt
nach den zum Zeitpunkt in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Diese AGB sind Eigentum der Fa. Grosse und ein vervielfältigen / kopieren jedweder Art,
im gesamten und / oder auszugsweise ist ausdrücklichst untersagt und unterliegt dem Urheberrecht.